Brisante Fakten zum vielumstrittenen Windpark Gnadendorf – Stronsdorf

Wie vielleicht schon bekannt, wurde das Windparkprojekt Gnadendorf-Stronsdorf im Sommer 2024 vom Verwaltungsgerichtshof nach 9-jähriger Verfahrensdauer genehmigt, obwohl von den Beschwerdeführern schwerwiegende und nachvollziehbare Argumente gegen dieses Projekt vorgebracht wurden und der Bescheid auch mehrmals vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde.

Im September wurden bereits die ersten Vorarbeiten zur Realisierung dieses Vorhabens in Angriff genommen.

Selbstverständlich anerkennen wir als Demokraten dieses Urteil, doch können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Entscheid trotz grober Fehlerhaftigkeit auf massiven politischen Druck hin zustande gekommen sein muss.

Obwohl den Behörden bekannt ist, dass unsere Gemeinde eine Naturparkgemeinde ist und ein Windpark hier schwer vorstellbar ist, meinte unser Bürgermeister vor einigen Jahren wörtlich: „Beides ist möglich, ein Windpark und eine Naturparkgemeinde“. Hier unterliegt er einem schweren Irrtum und diese Aussage zeigt die Abgehobenheit und den Widerspruch zugleich auf.

Die örtliche Bürgerinitiative möchte nur einige Fakten aufzeigen, die unserer Meinung nach mit den Grundsätzen von Vereinbarkeit und Befangenheit absolut nicht zusammenpassen:

  • Zum geplanten Windpark wurde keine Volksbefragung in Gnadendorf durchgeführt und die Bevölkerung hatte daher keine Chance, darüber mitzubestimmen, was in ihrer Gemeinde geschieht. Wir halten dies aus demokratiepolitischer Sicht gerade bei so einem großen Projekt für äußerst bedenklich.

  • Vor der Errichtung eines Windparks muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden. Das Planungsbüro Knoll hat die Zonierung für das Gebiet, in dem der Windpark errichtet werden soll, erarbeitet.
    Es ist jedoch auch gleichzeitig der Gutachter für das Land NÖ, worin wir einen gravierenden Interessenskonflikt feststellen.

  • Der Gnadendorfer Bürgermeister sitzt im Landtag und ist selbst auch Beirat bei der EVN. Auch hier ist ein klarer Interessenskonflikt vorhanden.

  • Der festgelegte Mindest-Abstand für Windräder zum Wohngebiet beträgt derzeit 1200 Meter. Dieser Abstand wurde für die ersten kleinen Windräder vor -zig Jahren festgelegt. Die Windräder der neuesten Generation haben jedoch eine Höhe von 285 Metern! Der Abstand zum Wohngebiet wurde bis jetzt NIE nachgebessert! Wir haben dies bereits mehrfach, leider jedoch vergeblich beanstandet.

  • Die seinerzeitige Abstimmung im Gemeinderat über die Flächenumwidmung wurde von einigen Gemeinderäten mitbeschlossen, die selbst bzw. deren Familienangehörige ein Grundstück in der Windkraft-Zonierung besitzen und damit in den Genuss von Geldzuwendungen kommen. Ein weiterer klarer Fall von Interessenskonflikt! Da dies dem Bürgermeister bewusst war, hätte er diese Mandatare von der Abstimmung abhalten müssen.
    Eine entsprechende Anzeige bei der BH Mistelbach wurde abgeschmettert. Obwohl der Bürgermeister und die betreffenden Gemeinderäte befangen waren, hielt die Behörde diese Tatsache für „nicht relevant“.

  • Am Buschberg steht eine Radaranlage des Bundesheeres. Wegen der geringen Entfernung zu den geplanten Windrädern sind erhebliche Störwirkungen zu erwarten. Uns ist nicht bekannt, dass darüber je ein entsprechendes Gutachten erstellt wurde. In geopolitischen Zeiten wie diesen, wo Drohnenflüge immer mehr an Aktualität gewinnen, betrachten wir diesen Umstand als großes Sicherheitsrisiko, das nicht zu unterschätzen ist.

  • In unserem Gebiet gibt es seltene und schützenswerte Vogelarten, die sich seit einigen Jahren bei uns angesiedelt haben und die durch Windkraftanlagen schwerstens gefährdet wären. Dies hat für Politik und Windparkbetreiber offenbar keine Bedeutung, obwohl nach dem Artenschutzabkommen ein strenger Schutz für diese Vogelarten besteht.

  • Unsere BI und wohl auch viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde und auch weit darüber hinaus fühlen sich zurecht schwerstens über- und hintergangen. Die Vorgangsweise von Politik und Windkraftlobby grenzt an eklatanten Machtmissbrauch. Die Rechte der Bürger werden völlig ignoriert und Interessenskonflikte missachtet. Wir vermuten, dass sogenannte „Gefälligkeitsgutachten“ ausgestellt wurden, die daher nicht den Interessen der Anwohner dienen.

  • Das folgende Statement eines Beamten am Rande einer UVP-Verhandlung bringt all diese Vorwürfe in einem Satz zum Ausdruck: „Wir haben noch keine UVP verloren!“ 

 

Steckbrief zu Windpark Gnadendorf-Stronsdorf:
Type:Vestas V 126
Nennleistung:3,8 MW
Höhe:200 m
Rotordurchmesser:126 m
Standort Gnadendorf:in ca. 780m Entfernung des Marien-Wahlfahrtsortes „Bildeiche“
in ca. 4 km Entfernung des Naturparks „Leiser Berge“ – dem einzigen Naturpark im Weinviertel
ca. 6 km Entfernung der militärischen und zivilen Radaranlage am Buschberg – der höchsten Erhebung im Weinviertel (490 Höhenmeter)
Standort Stronsdorf:direkt an der B6 zwischen Oberschoderlee und Eichenbrunn
in ca. 1 km Entfernung des Siebenbergeblickes (264 Höhenmeter)
Höhenmeter:die Standorte befinden sich in Höhenmetern zwischen 267m und 316m. Wenn man die Höhe der Windkraftanlage dazurechnet kommt man auf eine Endhöhe von bis zu 516m.