Teilgutachten Lärmschutz

 

(Allgemeine Erklärung zum Lärm bitte HIER vorab lesen)

Nachdem die Projektunterlagen für den Windpark Gnadendorf – Stronsdorf mit den Messungen für den Schall (=Lärm) beim Land der NÖ Landesregierung aufliegen, beauftragten diese 15 Sachverständige, um das geplante Projekt zu prüfen (siehe erklärende Information zum Ablauf und Zweck unter Punkt Umweltverträglichkeitsprüfung)

Für das Thema Lärmschutz wurde der Sachverständige (SV) Ing. Wolfgang Gratt beauftragt. Er soll dieses wichtige Thema (den Lärm der Windkraftanalgen im Vergleich zum Lärm in den Ortschaften) prüfen.

Gegenstand eines UVP-Verfahrens ist sowohl was den Beurteilungsrahmen als auch das Genehmigungsverfahren betrifft, der Anrainerschutz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.“ (Verhandlungsschrift S.12)

Lokalaugenschein:
Der SV Ing. Gratt gibt an, am 22.07.2015 den verpflichtenden Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt zu haben. Er habe dabei die Messpositionen besichtigt. Dabei konnte er feststellen, dass „die gewählten Positionen den Anforderungen hinsichtlich der Erfassung, bei Vorhabensrealisierung künftig meist betroffener Bereiche entsprechen…“
Das heißt für ihn passen die ausgewählten Messpunkte bezogen auf die IP-Häuser. (Informationen zu den Schallmessungen zu diesem Projekt finden Sie HIER.)

Interessant zeigt sich aber nun die Tatsache, dass am 22.7.2015, dem Tag an dem der Sachverständige die Messpunkte besichtigt habe, eine Umleitung durch das Projektgebiet führte.
Die L35 im Bereich der Ortschaft Stronegg war großräumig abgesperrt. Schon in Stronsdorf ab dem Friedhof waren mit schweren und großen Betonwänden die Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt gehindert.

Wie konnte der SV Ing. Gratt dann am 22.07.2015 in Stronegg den Messpunkt mit seinem Auto erreichen, und welcher Höreindruck wurde dabei für ihn bestätigt?

Auf seinen durchgeführten Lokalaugenschein in Stronegg bei der mündlichen Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung von einer Stronsdorfer Bewohnerin angesprochen, gibt er für Stronegg an: „Ich habe den Lokalaugenschein alleine durchgeführt und bin mit dem Auto das Untersuchungsgebiet abgefahren und habe an den Messpunkten aber auch an aus meiner Sicht alternativen Messpositionen Hörproben durchgeführt.“

Danach sprach die Stronsdorferin den SV Ing. Gratt auf die Totalsperre der L35 an diesem von ihm angegebenen Tag im Bereich um Stronegg an. Wie konnte er Stronegg erreichen, wenn die Straße unbefahrbar für jegliches Fahrzeug war? Alle Augenpaare im Raum waren auf den SV gerichtet.

Der zuständige Jurist für dieses Projekt und zugleich objektive Verhandlungsleiter des Landes NÖ, erkannte schnell, dass der Sachverständige Ing. Gratt offensichtlich niemals den MP9 aufgesucht und besichtigt hatte. Daraufhin reagierte der Vertreter des Landes NÖ die Frage betreffend prompt und meinte schroff, dass wenn Herr Ing. Gratt sage, er sei am Messpunkt gewesen, dann nehmen wir an, dass er am Messpunkt gewesen ist.

Die weiteren Fragen die Straßensperren betreffend, wurden seitens der Behörde bei der mündlichen Verhandlung zwar rasch unterbunden, trotzdem konnte jeder im Saal die Nervosität des SV Ing. Gratt erkennen. Auskunft gab es seitens des SV Ing. Gratt aber keine mehr zu diesem Thema, nur betroffenes Schweigen seinerseits.

Die Frage, wie er nun am 22.7.2015 zu seinem Lokalaugenschein nach Stronegg gekommen ist, ist bis heute ungeklärt. Dies wirft natürlich die weitere Frage auf, ob der Sachverständige überhaupt irgendeinen Messpunkt im Projektgebiet aufgesucht hat.

Aufgrund dieser Sperre der L35 bei Stronegg führte diese Umleitung mit dem starken Verkehr durch die Ortschaft Oberschoderlee. Dem SV Ing. Gratt hätte bei seinem Lokalaugenschein auffallen müssen, dass hier Umleitungsschilder standen und der an diesem Tag von ihm wahrgenommene Höreindruck aufgrund der veränderten Verkehrssituation durch die Umleitung nicht als aussagekräftig herangezogen werden kann.

Weiters führte diese Umleitung die Autos an der B6 von Oberschoderlee Richtung Eichenbrunn. Also stimmt auch der Höreindruck in Eichenbrunn nicht, da auch hier an diesem Tag ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bestand und Stronegg konnte auch von der B6 aus mit dem Auto, aufgrund des Fahrverbotes, nicht erreicht werden.

Wie konnte der SV Ing. Gratt trotz der Totalsperre der Landesstraße den Messpunkt 09 in Stronegg erreichen, wo er doch angibt dort gewesen zu sein und nichts Besonderes bemerkt zu haben?

Ich habe den Lokalaugenschein alleine durchgeführt und bin mit dem Auto das Untersuchungsgebiet abgefahren und habe an den Messpunkten aber auch an aus meiner Sicht alternativen Messpositionen Hörproben durchgeführt.“

Nachdem er, auf welchem Weg auch immer, alle 10 Messpunkte aufgesucht hatte, wählte er die Messpunkte 4,5,6,7,8 in den Ortschaften Friebritz, Wenzersdorf, Gnadendorf, und Eichenbrunn für Nachmessungen aus, da er sie als überhöht bewertete. Dass Oberschoderlee, wo es in der Sackgassensiedlung keinen Verkehr und im Ort keinen Durchzugsverkehr gibt, bei den Messungen als lauteste Ortschaft aller 10 Punkte aufgezeigt wurde, störte den SV Ing. Gratt nicht, diese Werte waren für ihn plausibel.

Die vom SV Ing. Gratt ausgewählten MP für eine Nachmessung, sind jene Punkte, bei denen im Vorhinein angenommen werden konnte, dass wegen des ohnehin schon vorhandenen Umgebungslärms, das Projekt durch Nachmessungen nicht gefährdet sein würde.

Anders bei den Messpunkten 1,2,3,9,10 in den Ortschaften Gaubitsch, Fallbach, Stronegg und Oberschoderlee. Hier wurden seitens der Bürgerinitiative nach den abgeschlossenen Messungen massive Ungereimtheiten in der Messpunkt-Wahl festgestellt. Beim MP2 konnte durch das Gegengutachten in den Messungen von dem Gerichtssachverständigen für Akkustik und Lärmschutz Ing. Dipl.-Ing. Joachim Jira eklatante Unterschiede aufgezeigt werden (genaue Erklärung finden Sie HIER).

Wir können/müssen(?) annehmen, dass bei repräsentativen Nachmessungen der MP 1,2,3,9,10 viel geringere Messwerte (die wirkliche Ruhe der Orte) im Sinne der Bevölkerung herausgekommen wären. Dies hätte aber die Betreiber der Windkraftanlagen in Bedrängnis gebracht, hohe Messwerte sind grundsätzlich ein Vorteil für die Windradbetreiber, denn Windkraftanlagen dürfen dann, bezogen auf dieses Siedlungsgebiet, im Betrieb über Jahrzehnte auch lauter sein, weil es dort jetzt schon laut ist. Das angestrebte Ziel der EVN, nämlich leistungsoptimiert zu fahren (volle Leistung = voller Lärm = voller Gewinn) kann somit täglich umgesetzt werden. In unserem ruhigen, ländlichen Gebiet würden leise Messergebnisse für die Errichtung der lauten Windkraftanlagen (100 dB und mehr!) aber zum Problem.

Und noch eine Entscheidung von Ing. Gratt bestätigt diese Richtung. In den von ihm formulierten Auflagen, werden zur Überprüfung in der Betriebsphase (also wenn die Windkraftanlagen voll laufen) nur ausgewählte Windkraftanlagen auf den Lärm, den sie nun wirklich produzieren, überprüft, nicht alle. Bis jetzt sind die Lärmwerte der Windkraftanlagen für dieses Projekt nur von einem Computer errechnet! Interessant ist, dass z.B. eine Windkraftanlage, die die Ortschaften mit den MP9 und 10 betreffen, nicht kontrolliert werden. Das sind die Orte, an denen es aufgrund der Abgeschiedenheit besonders leise ist, die aber zum Erstaunen der Bevölkerung die lautesten Messwerte aufzeigen. Das sind Stronegg und Oberschoderlee.

Für Oberschoderlee sind keinerlei Nachkontrollen vorgesehen! Und das entscheidet der SV Ing. Gratt, obwohl ihm von der Bevölkerung alle Ungereimtheiten die Schallmessung betreffend bereits vorliegen! Und würde die Windkraftanlage GD6 vielleicht in Zukunft deshalb nicht kontrolliert werden, weil sie laut unseren Berechnungen zu nahe an der Ortschaft Eichenbrunn stehen würde?

Hier werden lt. Ing. Gratt in der Betriebsphase (wenn sich die Rotorblätter drehen) keine lärmüberprüfenden Messungen durchgeführt: “Das ist richtig. Die vorgesehenen Nachkontrollen in Auflage 8 sind aus meiner Sicht als weitaus ausreichend zu beurteilen.“
Warum? Wovor fürchtet man sich?

Diese schon im Vorfeld ausgeschlossenen Nachkontrollen sind eine schwerwiegende Entscheidung gegen die Bevölkerung und gegen mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Warum werden Nachkontrollen einfach als unnötig für die komplette Laufzeit von Jahrzehnten erachtet?

Dabei fällt auch auf, dass beim Vergleich der herbeigeführten hohen Messwerte in den Ortschaften mit dem von der EVN errechneten Lärm der Windkraftanlagen sich der leistungsoptimierte Betrieb (volle Leistung = voller Gewinn = voller Lärm) noch immer nicht ausgeht. Die gesetzlichen Vorschriften können noch immer nicht eingehalten werden, die Windkraftanlagen sind für Oberschoderlee zu laut! Und das, trotz der falschen Messpunktwahl gegen die Bevölkerung. Noch immer ist es in Oberschoderlee für die Errichtung der Windkraftanlage zu leise! Kurz gefasst heißt es, dass die Windkraftanlagen noch immer zu laut für unsere überaus leisen und idyllischen Ortschaften sind, obwohl die Messungen schon so künstlich hohe Messwerte aufgezeichnet haben. Die EVN gibt daraufhin an, die Windkraftanlagen mit anderen Rotorblättern zu errichten, die sollen leiser sein. Deshalb sollen auch alle 8 Windkraftanlagen schallreduzierte (lärmarme) Rotorblätter erhalten. Damit sollen die Windkraftanlagen leiser im Betrieb sein. Nur leider gibt es in den umfangreichen Projektunterlagen !nur einen einzigen Satz!, der folgend lautet: „Die Reduktion der Emissionen wird hierbei durch ein besonderes Flügelprofil erzielt und nicht durch eine Leistungsdrosselung der Anlage.“ (s. Dok. 117 Schallgutachten_Betriebsphase S.9) Dazu gibt es keinerlei technische Beschreibung in den Unterlagen, gar nichts.

Bei der mündlichen Verhandlung gibt es dazu ,vom Projektwerber, folgende Auskunft: „Im Dokument 10 „allgemeine Spezifikation“ findet sich auf Seite 40 die Darlegung des Mod 0+ für die einzelnen Windgeschwindigkeiten. Im Dokument 117 „Schallgutachten Betriebsphase“ ist eine kurze Beschreibung des Schallmodus 0+ dargelegt, eine darüber hinausgehende genaue technische Beschreibung des Flügelprofil befindet sich nicht in der Einreichung.
Eine besorgte Bewohnerin aus Oberschoderlee dazu bei der mündlichen Verhandlung: „Für die Fluchttür, die um 3 mm zu klein ist, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung und umfangreicher Unterlagen, es kann daher nicht sein, dass es keine entsprechende Beschreibung und technische Spezifikation für den Mod 0+ zugrunde gelegten Rotorblätter gibt, die alle 8 Windräder betreffen und als Grundlage auch für das Schallgutachten auch herangezogen wurden. Daraus ergibt sie natürlich auch eine Auswirkung auf die umwelthygienische Beurteilung.“

Laut Angaben der EVN sollen mit diesen besonderen Rotorblättern alle 8 Windkraftanlagen bei vollem Betrieb leiser sein. Die EVN bezieht sich auf die „garantierten Werte“ der Fa. Vestas (Dok.117 S.7): „Durch den Anlagenhersteller Vestas wurden die Emissionen der Anlage berechnet und darauf basierende garantierte Werte veröffentlicht (siehe Dokument 10, „V126 3.3 – Allgemeine Spezifikation“). An einer Windkraftanlage dieser Type, mit einer Nabenhöhe von 116 m, wurden die Schallleistungspegel vermessen. Die vom Hersteller berechneten und garantierten Schallleistungspegel liegen deutlich über den vermessenen Schallleistungspegeln.“

Unfassbar aber nun die weitere Erkenntnis, dass der Erzeuger der Windkraftanlagen (Fa.Vestas) für diese besonderen Flügel mit einer „gezackten Hinterkante“ keine Garantie übernimmt! (Dok.10: Allgemeine Spezifikation, auf die sich die EVN bezieht!)
This document, General Specification, is not an offer for sale, and does not contain any guarantee, warranty and/or verification of the power curve and noise (including, without limitation, the power curve and noise verification method).
Übersetzung ins deutsche durch Google-Übersetzer:
Dieses Dokument, Allgemeine Spezifikation, ist kein Verkaufsangebot und enthält keine Garantie, Gewährleistung und / oder Überprüfung der Leistungskurve und des Rauschens (einschließlich der Leistungskurve und des Lärmverifizierungsverfahrens).

Sollte es doch mit den speziellen Flügeln nicht leiser sein, macht das den Betreibern auch nichts. Es hat ja keiner die Werte garantiert und die Bevölkerung hätte dann Pech. Und so eine Maßnahme führt zum Bau des Windparks, weil angeblich der Lärm jetzt passt. Das empfinden wir als menschenverachtend. Der SV Ing. Gratt hätte das erkennen und aufzeigen müssen!
Welchen Wert und welche Sicherheit hat diese Maßnahme dann für die Bevölkerung? Tatsächliche Messungen im Betrieb gibt es für Oberschoderlee nicht, wie oben schon beschrieben.

Die Bewohner von Oberschoderlee sind dem ganzen Windpark in der Betriebsphase über Jahrzehnte hilflos ausgeliefert.

Und unser Wissen, dass es dafür keine Garantie gibt, haben wir unseren genauen Recherchen zu verdanken. Denn diese so wichtige Tatsache ist in den Projektunterlagen in englicher Sprache verfasst!
Hat da jemand gehofft, dass dies dann eher unentdeckt bleibt?
Gut das wir uns die Arbeit machen und die Projektunterlagen aufs Genaueste überprüfen, was eigentlich die Aufgabe der Sachverständigen wäre!

Lärmmessungen vom 11.07.2014
Die Firma Rinderer & Partner hat im Auftrag der EVN vom 9.7.2014 bis 11.7.2014 an 10 MP eine 24 Stunden Lärmmessung durchgeführt. Dabei ging es um den jetzigen Lärm (=IST-Zustand) an den von den Windkraftanlagen am meisten betroffenen Wohnhäusern (ausführliche Informationen und Erklärungen finden Sie HIER unter Schall).

Wir haben nun zur besseren Darstellung den Messpunkt 10 in Oberschoderlee ausgewählt, um Ihnen das skandalöse Vorgehen aufzeigen zu können.
In folgender Grafik sehen Sie die Aufzeichnung der Messung in Oberschoderlee durch einen Schallschreiber.

schallmessung-mp10Bei der mündlichen Verhandlung gibt ein Bewohner aus Oberschoderlee an: „Aus meiner Sicht ist wie bereits ausgeführt eine Plausibilität der Messdaten in Bezug auf die Immissionspunkte nicht gegeben. Messpunkt10 liegt an einem geräuschmäßig völlig anderen Punkt als der IP10, insbesondere die Straße bzw. die Umleitung durch Oberschoderlee wurde bei der Beurteilung nicht berücksichtigt. Der Messpunkt am Ende des Ortes ist mit dem Immissionspunkt im Siedlungsbereich nicht vergleichbar.“

Diese durch Oberschoderlee im Zeitraum der Messungen (9.7.2014 – 10.7.2014) führende Umleitung ist auch in den Aufzeichnungen ersichtlich. Für jene, die Oberschoderlee nicht persönlich kennen sei vorweg erklärt, dass Oberschoderlee ein kleiner Ort in abgelegener Lage ist, wo es in der von den Windkraftanlagen betroffenen Siedlung aufgrund der Sackgassenlage keinen Verkehr gibt, und im Ort keinen Durchzugsverkehr. Hauptsächlich Anrainer fahren hier im Ort.

In folgender Grafik finden Sie nun die Messauswertungen von Eichenbrunn (MP08), Stronegg (MP09) und Oberschoderlee (MP10). Vergleichen Sie und staunen Sie!

Am MP10 können Sie im Vergleich zu MP08, MP09 die extremen Spitzen sehen. Der Verkehr ist in den Pegelschreiben richtig gut sichtbar. Dies zeigt die starke Frequenz an diesem Messtag, das zeigt die Umleitung und die Wahl des MP direkt an der dort steil bergaufführenden Straße!

schallmessung-mp8-9-10

In den Stundenauswertungen der Messungen sind uns außerdem die lauten Abendstunden aufgefallen. Normalerweise schläft der Ort Oberschoderlee vor sich hin. In diesem Ort ist es so leise und unberührt, dass sogar Bewohner meinen, hier sagen sich die Füchse „Gute Nacht!“, hier ist nichts, außer wunderbare, idyllische Ruhe.

Doch genau in dieser Nacht der Messung, vom 09.07.2014 auf 10.07.2014, fand das WM-Semifinale Argentinien gegen die Niederlande statt. Und da sich das Jugendheim auch auf dieser Straße befindet, sind auch die lauten Nachtaufzeichnungen zu erklären. Das Messgerät war nur etwa 30 Schritte gegenüber des Jugenheims diekt an der Straße mit dem Autoabstellplatz aufgestellt. Alles reiner Zufall?

Und diese Messwerte sollen aussagekäftig für 365 Tage im Jahr für die nächsten Jahrzehnte für diesen Ort sein?

Denn (kaum zu glauben, aber wahr!) diese Messwerte wurden genommen und für das Windparkprojekt verwendet!
Ist das Vortäuschung falscher Tatsachen? Wird hier versucht eine Genehmigung gesetzeswidrig zu erlangen, weil es auf reellem Weg in der leisen Ortschaft wohl unmöglich erscheint?
Ist es dann noch verwunderlich, dass Oberschoderlee in diesen Messungen den „1. Platz“ der lautesten Ortschaft innehat? Dieser „Sieg“ bedeutet für den Ort den schmerzlichen Verlust von Ruhe und Lebensqualität.

Warum hat das der SV Ing. Gratt nicht bei der Überprüfung der Projektunterlagen der EVN aufgezeigt und beanstandet? Warum wird die Bevölkerung vor solch unsachgemäßer Behandlung von niemandem geschützt?

Nachdem die Messungen abgeschlossen waren, und dem SV Ing. Gratt vorlagen, hat dieser mit seinen Kollegen die Schutzziele für die Bevölkerung erst formuliert. Das heißt, jetzt (im Jänner 2015, 6 Monate nach den Messungen) wurde geschaut, ob die Messungen (1.Platz für Oberschoderlee) für den Schutz der Bevölkerung betreffend Lärm entsprechen, also passen oder nicht. Da es aber noch immer nicht ausging, noch immer der Lärm der Windkraftanlagen zu laut für die leisen Ortschaften war, veränderten die Sachverständige 2x jene Werte, die eigentlich den Bewohnern einen Schutz vor dem Windkraftanlagenlärm geben sollen, um einige dB – dabei immer für die EVN, immer gegen die Bevölkerung. Erst durch diesen zusätzlichen Spielraum durch die Veränderung der dB-Werte (=Lautstärke) durch den SV wurde es erst überhaupt möglich, dass sich die Lärmberechnungen nun doch im Sinne der EVN ausgehen.

Nur so wurde sichergestellt, dass sich

  • dank der Wahl des lautesten Messpunktes im Ort

  • dank der unüblichen Veränderung der Schutzwerte gegen die Bevölkerung durch den SV Ing. Gratt

  • dank der Umleitung durch den Ort Oberschoderlee bei der Messung

  • dank des beim MP liegenden Jugenheims mit Parkplatz

  • dank des stattfindenden Semifinales bei der WM 2014 in der Messnacht

  • dank der gezackten Rotorblätter ohne Garantie für Lärmreduzierung

der errechnete Lärm der Windkraftanlagen für die Ortschaft Oberschoderlee und alle anderen Ortschaften ausgeht.

Wo bleibt da der Schutz der Bevölkerung? Wo sind die objektiven Sachverständigen? Wem kann man noch vertrauen, wenn so viel Geld im Spiel ist?

Aus unserer Sicht ist dieser Sachverständige nicht glaubwürdig, und hat sich und seine Arbeit durch viele verschiedene Punkte disqualifiziert, was im übrigen auch unser Anwalt Dr. John in seinem Brief an das Land NÖ deutlich und mehrmals zum Ausdruck bringt.

Hier ein paar Auszüge der Stellungnahme an das Land NÖ des Rechtsanwaltes der Bürgerinitiative Dr. John:

Messpunkte die nicht die exponiertesten und ruhigsten Objekte referenzieren sind als Referenzpunkte nicht brauchbar.”,

“…Messpunkten 9 und 10 faktisch irrelevant, weil … eine von den Immissionspunkten abweichende Wahl des Messpunktes vor Ort gegeben ist.”,

Im vorliegenden Fall wurden daher elementare Planungsregeln für Schallmessungen grobfahrlässig missachtet.”

Da die geplanten Windkraftanlagen auch während niedriger Temperaturen, also auch im Winter betrieben werden, ist klarerweise auch dieser Zeitraum für die Erfassung der Umgebungsgeräusche heranzuziehen.”,

All dies wurde von der Rinderer & Partner Ziviltechniker KG grob fahrlässig außer Acht gelassen.”,

“…Stellungnahme von Herrn DI Walter (Anm. der BI: Leitender Mitarbeiter von Rinderer & Partner Zivietechniker KG) während der Verhandlung: Ich war persönlich nicht an den Messpunkten, mein Mitarbeiter hat das erledigt. Ich habe zur Auswahl der Messpunkte konkret keine anderen Begründungen.”

“…Messungen von einer Dauer von 10 Minuten für ein Projekt, das über Jahrzehnte existent sein soll, als ausreichend aussagekräftig zu bezeichnen… Dies widerspricht jeder rationalen Betrachtungsweise.”,

Es wird hier versucht, mangelhafte und vor allem zu kurze Messungen als plausibel erscheinen zu lassen. … Dies ist völlig verfehlt.”,

Wenn bei Messungen Bedingungen nicht eingehalten wurden, dann entsprechen die Messergebnisse den Anforderungen der Messnorm ÖN S 5004 (2008) nicht.”

um ein in einem behördlichen Verfahren nicht verwertbares Gefälligkeitsgutachten handelt, dessen wissenschaftlicher Wert gegen Null tendiert.”

dass dieses Schriftstück nicht einmal unterzeichnet ist,…”.

Derartige Stellungnahmen durch die Rinderer & Partner Ziviltechniker KG disqualifizieren sich selbst und jenes Unternehmen, das die Behauptung aufstellt.”,

Es hätte jedenfalls einem Amtssachverständigen auffallen müssen, dass ein derartiges Unternehmen zu einer ordnungsgemäßen Messung nicht in der Lage ist. Dass dies der Amtssachverständige Ing. Gratt nicht erkannt hat, disqualifiziert auch ihn…”,

Auch dies rechtfertigt den bereits gestellten Antrag auf Bestellung eines Obergutachters, zumal dieser Punkt vom Amtssachverständigen Ing. Gratt weder erkannt, noch aufgezeigt wurde.

Aufgrund dieser und weiterer Fakten, die alle dem Land NÖ vorgebracht wurden und bei der Behörde aufliegen, darf und kann dieses Projekt nur abgewiesen werden. Im Sinne des Gesetzes, im Sinne der Bevölkerung und im Sinne der Gesundheit.

Sollte es dennoch notwendig sein die juristischen Mittel auszuschöpfen, werden wir dies entschlossen tun.

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