Welchen Zweck hat die UmweltVerträglichkeitsPrüfung (UVP)?
Welche Aufgabe kommt dabei den Sachverständigen und deren Gutachten zuteil?
Bei dem geplanten Windpark Gnadendorf – Stronsdorf hat der Projektwerber (evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.) am 12.06.2015 beim Amt der NÖ Landesregierung den Antrag auf Genehmigung des Vorhabens gestellt. (Hier geht’s zum Antrag)
Die daraus resultierende Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat die Aufgabe, „die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben auf alle relevanten Schutzgüter haben kann. Dies sind im gegenständlichen Vorhaben:
• Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
• Boden, Wasser, Luft und Klima,
• Landschaft sowie
• Sach- und Kulturgüter.“ (Vorhabensbeschreibung Seite 4)
Da aber weder die Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt und Energierecht, noch jeder Einzelne, der durch das Projekt betroffen ist die Auswirkungen feststellen und prüfen kann (wer hat schon ein so umfassendes Expertenwissen zu allen Teilbereichen?), werden vom Land NÖ objektive Sachverständige zu jedem Thema ausgewählt, die dann sozusagen für das Land NÖ und für die durch das Projekt betroffene Bevölkerung, die eingereichte UmweltVerträglichkeitsErklärung (UVE) gewissenhaft zu prüfen und zu bewerten haben. Jeder Sachverständige überprüft die Einreichunterlagen der EVN, bewertet die Maßnahmen oder zeigt Fehler auf bzw. formuliert Bedingungen.
In der UVE werden wie beim Schulsystem die einzelnen Themenbereiche (z.B. Luft, Tiere,..) mit 1 (= keine bis geringe Auswirkung) bis 5 (sehr starke Auswirkung) bewertet, wobei ein Projekt nur mit einer Benotung von 1 bis 3 errichtet werden darf, bei einer Bewertung von 4 oder 5 darf nicht gebaut werden. In so einem Fall (4 oder 5) darf die EVN aber Verbesserungsvorschläge anbringen. Eine GUTE Maßnahme zur Verbesserung lässt den Wert um eine Note steigen, z.B. von 5 auf 4, eine SEHR GUTE Maßnahme zur Verbesserung sogar gleich um zwei Noten steigern, z.B. von 5 auf 3. Akzeptiert für einen Bau werden ja nur die Bewertungen von 1 bis 3!
Sie dürfen sich das etwa so vorstellen:
Ihr Nachbar plant ein Projekt und will vor seinem Haus ein tiefes, frei zugängliches Loch für die nächsten 20 Jahre graben. Da sich jemand durch einen Sturz aufgrund dieses „Projektes“ verletzen könnte, erhält das Projekt dafür die Note 5 (=sehr starke Auswirkungen) → Projekt darf nicht gebaut werden.
Daraufhin setzt Ihr Nachbar gezielte Maßnahmen. Er bringt ein Warnschild an. Diese Maßnahme ist gut.
Er darf nun um eine Stufe aufrücken auf eine 4. Bauen darf er sein Projekt aber noch immer nicht. Erst ab Stufe 3.
Daraufhin bieten er an, die Bevölkerung zu informieren und das Loch etwas weniger tief zu graben. Diese Maßnahme ist auch gut. Also darf er noch eine Stufe aufrücken –> 3!
Geschafft: Das Projekt kann nun genehmigt werden, die Umweltverträglichkeit ist gegeben, jedoch nur aufgrund der Maßnahmen! Das tiefe Loch ist noch immer da, noch immer können Menschen oder Tiere hineinfallen. Die Maßnahmen des Nachbarn verringern jedoch das Risiko. Er darf das Loch vor seinem Haus graben. Vom Sachverständigen, der dieses geplante Projekt natürlich objektiv (auch für Sie als Wohnnachbar und für Ihre Kinder) geprüft hat, bekommt er folgende Auflage für das Projekt: Am Boden des Loches muss ein Sensor angebracht werden, der ein rotes Drehlicht aktiviert, sobald jemand ins Loch gefallen ist. Somit ist gewährleistet, dass schnell Hilfe kommt. Wunderbar! Alles passt! Projekt genehmigt!
Sind das ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung? Fühlen Sie sich sicherer vor dem Loch? Fühlen Sie sich als betroffener Nachbar vom Sachverständigen in Ihren Interessen vertreten?
Denn wir haben es so verstanden und auch bei der mündlichen Verhandlung gesagt, dass die UVE sowie die Sachverständigen für den Schutz der Anrainer da sind. Die Bestätigung dazu gibt der Jurist des Landes NÖ und zugleich Verhandlungsleiter persönlich: „Gegenstand eines UVP-Verfahrens ist sowohl was den Beurteilungsrahmen als auch das Genehmigungsverfahren betrifft, der Anrainerschutz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.“ (Verhandlungsschrift S.12)
Nun zum geplanten Projekt Windpark Gnadendorf – Stronsdorf
Auswirkungen des Vorhabens:
„Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt ist der wesentliche Zweck der UVE. Hierzu ist sowohl die Beurteilung der Sensibilität des betreffenden Gebiets als auch die Ermittlung der Eingriffsintensität des Vorhabens wesentlich.“ UVE-Zusammenfassung S.13
In den nachfolgenden Abbildungen zeigt die EVN die aus ihrer Sicht festgelegte Eingriffserheblichkeit in der Bewertung 1 – 5.
Das bedeutet: wie sehr belastet uns dieser geplante Windpark Gnadendorf – Stronsdorf. Bei Bewertungen von 4 oder 5 setzt die EVN selber für sich ausgewählte Maßnahmen, womit sie die verbleibenden Auswirkungen für die Bevölkerung durch den geplanten Windpark verringern will, um auf die maximal schlechteste Bewertung von 3 zu kommen um den Windpark errichten zu dürfen.
Die EVN hat nun die IST-Situation und die Sensibilität in der Gemeinde Gnadendorf und in der Marktgemeinde Stronsdorf erhoben. Dann hat die EVN die Eingriffe durch das eigene Vorhaben (also durch den Windpark) selbst, wie im Schulnotenschema, mit 1 – 5 bewertet. Wobei die Bewertung mit 4 und 5 einen Bau des Windparks aufgrund nicht vorliegender Umweltverträglichkeit verhindern würde. (UVE-Zusammenfassung S.29 unten)
Hier die Sichtweise der EVN und die selbst gesetzten (guten? ausreichenden?) Maßnahmen: (UVE-Zusammenfassung ab S.18)
Gesundheit und Wohlbefinden
- Lärm:
Lärm wird in der Bauphase als auch in der Betriebsphase von der EVN selber mit 5 bewertet (sehr starke Auswirkung!)
Das ist die schlechteste Bewertung, die möglich ist. → kein Bau des Windparks!
Die EVN erkennt selbst, dass der Lärm unerträglich für die Bevölkerung sein wird!
„Für den Bereich Lärm (Betriebsphase) wurde eine Umgebungslärmmessung durchgeführt, um ermitteln zu können, wie sich die schalltechnische Ist-Situation an den jeweiligen nächsten Anrainerpunkten darstellt. … Bei den Berechnungen für die Betriebsphase wurde eine Schallausbreitungsrechnung durchgeführt und mit den gemessenen Umgebungsschallwerten verglichen.
Insgesamt wurde herausgefunden, dass eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit entsteht. Es wurden zusätzlich für die Entlastung mehrerer Immissionspunkte Schallreduktionsmaßnahmen definiert.“Die eigenen Berechnungen der EVN ergeben eine 5! Sie braucht eine sehr gute Maßnahme, um bauen zu dürfen. Also werden als Maßnahme andere Rotorblätter gewählt. Diese sollen leiser sein, wofür es erschreckenderweise keine Garantie gibt.
Maßnahme beim Lärm: Schallreduktionen
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
Sehr gute Maßnahme: also stuft sich die EVN mit ihrer selbst gesetzten Maßnahme beim wichtigen Thema Lärm für die Bevölkerung um 2 Stufen hinauf → 3!
Geschafft! Der Lärm ist laut EVN kein Problem mehr und der Windpark ist umweltverträglich für die Bewohner.
Nur leider gibt es für diese speziellen Flügel keine Beschreibung, keine Garantie und außer der EVN-Annahme, dass es dadurch leiser werden sollte, keine Sicherheit für die Bewohner!
Wie kann eine solch fragwürdige Maßnahme, einzig unterlegt mit einem Dokument in englischer Sprache, mit SEHR GUT bewertet werden? Dabei geht es um den Dauerlärm für die Bevölkerung und um deren Gesundheit!
Jedoch für die EVN ist dieser Punkt Lärm zufriedenstellend erledigt!
- Schattenwurf:
Eine Überschreitung der vorgegebenen Grenzwerte wird von der EVN festgestellt. Eigene Beurteilung mit 4 (=starke Auswirkung).
„Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Schattenwurf-Immissionsrechnung durchgeführt.
In der Betriebsphase konnten Überschreitungen der Grenzwerte an einem Immissionspunkt festgestellt werden.“
Maßnahme beim Schattenwurf: einzelne Windkraftanlagen werden für einige Minuten bei tief stehender Sonne im Winter abgeschaltet
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
gute Maßnahme → eine Stufe hinauf ergibt in der Bewertung von 4 auf 3!
Geschafft!
- Eisabfall:
Da es im Winter zu herabfallenden Eisstücken von der Windkraftanlage aus bis zu 200m Höhe kommen kann, wird dies aufgrund der tödlichen Gefahr für Mensch und Tier mit einer 3 (= mittlere Auswirkung) von der EVN bewertet.
„Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Berechnung möglicher Abfallweiten von Eis von den Windenergieanlagen durchgeführt. … Beim Thema Eis wurde eine mittlere Eingriffserheblichkeit festgestellt.“
Maßnahme beim Eisabfall: Im Umkreis der Windkraftanlage werden Hinweisschilder aufgestellt!
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
gute Maßnahme: eine Stufe hinauf → von 3 auf 2
Fühlen Sie sich als Betroffener dadurch besser und sicherer vor der Gefahr, von einem Eisstück aus bis zu 200m Höhe getroffen zu werden? Das kann tödliche (Kopf-)Verletzungen nach sich ziehen.
- Kulturgüter:
Die Auswirkungen auf die Kulturgüter werden von der EVN mit 3 bewertet.
„Bezüglich Bodendenkmäler wird eine Archäologische Baubegleitung im Sinne einer stichprobenartigen Beobachtung der Bodenaufschlüsse durch archäologische Fachkräfte vorgeschlagen. … Die Maßnahme wird als sehr gut wirksam eingestuft, wodurch in der Bauphase eine sehr geringe Auswirkung verbleibt.“
Maßnahmen bei Kulturgüter: Archäologische Baubegleitung
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
sehr gute Maßnahme: zwei Stufen hinauf → von 3 auf 1
- Forstwirtschaft:
Für die Errichtung des geplanten Windparks sind Rodungen notwendig.
„Im Zuge des vorliegenden Vorhabens sind dauerhafte Rodungen im Ausmaß von 726 m² notwendig, wobei die jeweiligen Waldflächen in erster Linie nur randlich tangiert werden. Befristete Rodungen werden im Ausmaß von 529 m² durchgeführt und am Ende der Bauphase die entsprechenden Flächen wieder aufgeforstet.“
Maßnahmen bei Forstwirtschaft: Aufforstungen im dreifachen Ausmaß der Rodungsflächen (wo auch immer diese Aufforstungen gemacht werden)
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
gute Maßnahme: eine Stufen hinauf → von 3 auf 2
- Ökologie – Tiere:
Im Untersuchungsraum sind zahlreiche Tierarten vorhanden, die laut EVN aber nicht schützenswert im Bezug auf Windkraftanlagen sind. Anmerkung der BI: Das sehen wir anders!
„Windkraftrelevant sind dabei die Arten Rotmilan, Kaiseradler, Rohrweihe, Sakerfalke und Wiesenweihe. Keine dieser Arten kommt in einer regional bedeutenden Population im Bereich der geplanten Windkraftanlagen vor…. Im Untersuchungsgebiet wurden mindestens 19 Fledermausarten nachgewiesen. Dieses Artenspektrum zeigt die gute Qualität der dort vorhandenen Waldgebiete. Jedoch sind diese Arten nicht kollisionsgefährdet.“
Maßnahmen bei Ökologie: Lenkungsmaßnahmen für Greifvögel im Bereich des Laaer Beckens (Brachlegungen)
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
gute Maßnahme: eine Stufen hinauf → von 3 auf 2
- Luft:
Zusätzliche Staubbelastung verursacht durch das Verkehrsaufkommen auf den nicht befestigten (geschotterten) Wegen, denn alle neu anzulegenden Wege werden nur geschottert.
„Um die Staub- bzw. Feinstaubbelastung (nicht motorische Emissionen) zu senken, werden die nicht befestigten landwirtschaftlichen Wege während der Bauphase je nach Witterung zumindest einmal täglich bewässert.“
Maßnahmen bei Luft: geschotterte Wege werden zumindest 1x täglich bewässert
Die EVN bewertet sich selbst mit dieser eigenen Maßnahme:
gute Maßnahme: eine Stufen hinauf → von 3 auf 2
Nach Abschluss aller Maßnahmen gibt es hier eine Übersicht zu den Verbleibenden Auswirkungen dieses geplanten Windparks Gnadendorf – Stronsdorf aus Sicht der EVN:
In dieser Abbildung sind (oh welch Überraschung) nur mehr verbleibende Auswirkungen von 1 – 3 geblieben. Geschafft! Die EVN hat ihr Projekt selbst überprüft, eigene (teilweise kleine) Maßnahmen gesetzt, diese positiv bewertet und verweist nun auf eine vorliegende Umweltverträglichkeit dank positiver Bewertungen des geplanten Windparks Gnadendorf – Stronsdorf.
„Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass das Vorhabens Windpark Gnadendorf – Stronsdorf als umweltverträglich bewertet werden konnte.“
Und das alles nur, dank der großartigen Maßnahmen der EVN zum Schutz der Anrainer. Hier eine Liste mit den Maßnahmen.
Fühlen Sie sich jetzt besser geschützt und sicherer? Sind die belastenden Bewertungen wie z.B. Lärm jetzt beseitigt? Immerhin rutsch die Bewertung der EVN von 5 auf 3!
Diese Unterlagen liegen nun beim Land NÖ auf. Nun kommen, wie zuvor schon beschrieben, die Sachverständigen ins Spiel.
Die 15 Sachverständigen überprüfen sozusagen für das Land und für die Anrainer ihr Fachgebiet (z.B. Bautechnik, Lärmschutz, Verkehrstechnik,…) bewerten die vorgelegten Unterlagen, die oben beschriebenen Maßnahmen der EVN für den Anrainerschutz.
Fühlen Sie sich als betroffener Bewohner vom Sachverständigen in Ihren Interessen vertreten?
Wir von der Bürgerinitiative haben viel Zeit investiert, um die Einreichunterlagen und die Teilgutachten der Sachverständigen zu lesen und durchzuarbeiten. Bei manchen Fachbereichen waren Aussagen in den Projektunterlagen und Feststellungen der Sachverständigen nicht nachvollziehbar. Wenn Aussagen im Widerspruch zu unserem Lebensraum stehen oder Unterlagen des Projektes Gnadendorf – Stronsdorf sich auf den Windpark Trumau beziehen (ja, Sie haben richtig gelesen: TRUMAU!), dann darf man sich als betroffener Bürger doch fragen, wie gewissenhaft gearbeitet wird und wurde. Sehen Sie selbst, was in den Einreichunterlagen der EVN über den Windpark Gnadendorf – Stronsdorf zu lesen ist:
„Das unterzeichnende Ingenieurbüro bestätigt hiermit, dass das Vorhaben Windpark Trumau mit den im Klima- und Energiekonzept enthaltenen Maßnahmen dem Stand der Technik entspricht.“ (Klima- und Energiekonzept S.5)
Das heißt eigentlich, dass es für den Windpark Gnadendorf – Stronsdorf keine Bestätigung gibt, dass die im Klima- und Energiekonzept enthaltenden Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen.
Werden bei so großen und wichtigen Projekten fertige Schriftstücke verwendet, wo nur mehr der Ortsname geändert wird? Wie kann es sonst im vorliegenden Projekt zu einem Schriftstück Windpark Trumau kommen?
Auch die Tatsache, dass selbst beim Land NÖ für die mündliche UVP-Verhandlung in Gnadendorf die Rednerliste für „Verkehrstechnik“ vom Windpark Trumau (also falscher Ort, falsche Aktenzahl, falsches Datum) aufgelegt wurde, schürt das Misstrauen der Beteiligten in Bezug auf Objektivität und Genauigkeit. Hier finden Sie jene im Nachhinein händisch ausgebesserte Liste. (Beilage XIII)
Und wenn ein Sachverständiger für das Landschaftsbild über unsere Heimat abwertende Worte findet, bezweifelt so manch Beteiligter die Objektivität.
„Der Vorhabensstandort liegt in keinem Bereich, dem aus Sicht des Landschaftsbildschutzes eine besondere Bedeutung zukommt.“
„Der Vorhabensstandort liegt in keinem Bereich, der sich durch einen besonderen Erholungswert der Landschaft auszeichnet.“
Diese Aussagen sind HIER (TG LandschaftsbildS.2 und S.4) nachzulesen.
Wir weisen diese Behauptungen zurück!
Wenn in den Projektunterlagen von „aber auch bestehenden Windkraftanlagen“ (UVE-Fachbeitrag Landschaftsbild Ortsbild Kulturgueter und Erholung S.7) im Untersuchungsraum um unsere Ortschaften gesprochen wird, dann ist zu hinterfragen, wo das sein soll. Es gibt keine Windräder im Untersuchungsraum (bis 10 km). Und der Sachverständige, der das zu überprüfen hat, sollte auch diesen schwerwiegenden, die Beurteilungskriterien verändernden Fehler, aufzeigen und nicht stillschweigend übergehen.
Denn bei einem bestehenden Windpark im Untersuchungsraum ist es einfacher neue Windkraftanlagen zu errichten. Bei keinem bestehenden Windpark im Untersuchungsraum ist eine Genehmigung zur Neuerrichtung von Windkraftanlagen schwieriger.
Aus diesem Grund werden wir einzelne Themen und Teilgutachten genauer durcharbeiten und für Sie HIER zusammenfassen.
TG Agrartechnik
TG Bautechnik
TG Eisabfall
TG Elektrotechnik
TG Forst
TG Grundwasser
TG Laermschutz
TG Landschaftsbild
TG Landschaftsbild lang
TG Lichtimmissionen
TG Luftfahrt
TG Maschinenbautechnik
TG Naturschutz
TG Umwelthygiene
TG Verkehrstechnik
TG Wasserbautechnik
Wenn Sie ein Fachmann oder eine Fachfrau auf einem dieser Gebiete sind und Ihnen Ungereimtheiten auffallen, teilen Sie uns diese unter info@rettetdenbuschberg.at mit. Wir sind dankbar für jede Unterstützung im Sinne der Bevölkerung.