.
Mit Entscheid vom 23.4.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht in Wien zum 2. Mal den zahlreichen Beschwerden der betroffenen Anrainer Folge gegeben und den Bescheid der NÖ-Landesregierung vom 8.11.2016, wonach das Projekt bewilligt worden wäre, ersatzlos behoben.
(Hier gelangen Sie zum Bescheid)
.
DAS BEDEUTET DAS „AUS“ DES SEINERZEIT EINGEREICHTEN PROJEKTES.
(Urteil noch nicht rechtskräftig)
.
Die Bürgerinitiative und die zahlreichen Beschwerdeführer sind über diese Entscheidung sehr erfreut. Dank Ihrer Unterstützung ist es bisher gelungen, den Windpark zu verhindern.
Wir bitten Sie vielmals um Ihre finanzielle Unterstützung, um die noch offenen Anwalts- und Gutachtertätigkeiten zu bezahlen.
Spendenkonto:
Erste Bank IBAN AT60 2011 1246 1116 8205
lautend auf „Stoppt den Windpark Gnadendorf – Stronsdorf“
Vielen Dank!
Wir müssen aber davon ausgehen, dass der Projektwerber das Windparkprojekt neu einreichen wird. Dies bedeutet die Fortsetzung unserer Arbeit gegen den geplanten Windpark zum Erhalt unserer Lebensqualität und zum Schutz unserer Landschaft. Auch dafür benötigen wir Ihre Spende, um den Weg erfolgreich weiter zu gehen.
Sobald uns die weitere Vorgangsweise des Projektwerbers bekannt ist, werden wir Sie informieren und danken für jegliche Unterstützung.
.