.„Den Wert einer Sache oder Landschaft
erkennt man meistens erst dann,
wenn man sie nicht mehr hat.“.
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Pläne aus den Projektunterlagen
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PLAN SIEDLUNGSRÄUME
Dieser Plan zeigt sehr gut, wie eng die Dörfer im Land um Laa beieinander liegen.
Die Windkraftanlagen würden dazwischen hineingepfercht.
Der Mindestabstand von 750m bzw. 1.200m zum Wohnbauland geht sich bei fünf der geplanten Anlagen gerade noch aus, und das auch nur, weil die Nachbargemeinden einer Abstandsreduktion zugestimmt haben. Die Gemeinderatsbeschlüsse dazu sind unter fragwürdigen Umständen zustande gekommen (siehe Aufsichtsbeschwerde).
Drei Anlagen (GD1, GD6 und SD2) unterschreiten am geplanten Standort den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand (s. Abstandsregelung).
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NUR FÜR BEHÖRDENVERTRETER
Bei der mündlichen Verhandlung zur Umweltverträglichkeits-prüfung hat der Projektwerber EVN das Hausrecht im kleinen Gemeindesaal in Gnadendorf übernommen und fungierte dort als Gastgeber für die Behördenvertreter.
Die Bevölkerung musste draußen bleiben.
Wer hat der EVN das erlaubt?
Wo beginnt Beamtenbestechung?
Inwiefern sind sich die politisch Verantwortlichen in Gnadendorf darüber bewusst, dass wir im 21. Jahrhundert und in einer Demokratie leben?